Arbeitsstunden


Regelung des Tennis-Club Rot-Weiß 1900 Miltenberg e.V. zur Leistung von Arbeitsstunden

 

§ 1

(1) Erwachsene Mitglieder leisten jährlich 10 Arbeitsstunden.

(2) 5 Arbeitsstunden leisten Mitglieder über 65 Jahre.

(3) Befreit sind Ehrenmitglieder, Mitglieder über 70 Jahre, Mitglieder während des Schnupperjahres, Zweitmitglieder, fördernde Mitglieder und Erwachsene in Ausbildung bis zum Alter von 25 Jahren.

(4) Der Vorstand kann aus triftigen Gründen einzelne Mitglieder auf Dauer oder vorübergehend von der Leistung der Arbeitsstunden befreien.

§ 2

(1) Für jede nicht geleistete Arbeitsstunden wird ein Betrag von 10,00 € erhoben. Die Zahlung des der zu leistenden Arbeitsstunden in Geld ist für jedes Kalenderjahr im Voraus gleichzeitig mit dem Jahresbeitrag am 01.04. fällig.

(2) Die Rückvergütung erfolgt nach dem 30.10. gegen Vorlage eines von einem Vorstandsmitglied gegengezeichneten Tätigkeitsnachweises beim Kassier.

§ 3

(1) Arbeitsstunden können nur zu den vom Vorstand jeweils festzusetzenden Zeiten geleistet werden. Arbeitseinsätze einzelner Mitglieder können in Absprache mit dem Technischen Leiter oder einem anderen zuständigen Vorstandsmitglied unmittelbar abgesprochen werden.

(2) Arbeiten, die durch die Pflichtarbeitsstunden geleistet werden sollen, sind insbesondere:
     -   Clubhausdienst und -reinigung
     -   Platz- und Grundstückspflege
     -   Frühjahrsüberholung (soweit nicht an Dritte vergeben)
     -   Sonderaufgaben im Auftrage der Vorstandschaft

(3) Bei der Bewirtung der jeweiligen Gast- und Heimmannschaft dürfen keine Arbeitsstunden angerechnet werden.

(4) Für den Clubhausdienst (Clubabend) werden je Person bis zu höchstens 5 Stunden angerechnet. Der Dienst kann von maximal 2 Personen geleistet werden. Beginn der Anrechnung ist frühestens um 18 Uhr.

§ 4

(1) Die zu leistenden Arbeitsstunden sind auf Familienangehörige, die dem Club angehören und die das 16. Lebensjahr im laufenden Geschäftsjahr vollenden, übertragbar.

(2) Mehr als die geforderten 10 Arbeitsstunden geleistete Arbeitsstunden werden grundsätzlich nicht in das Folgejahr übertragen.

§ 5

(1) Die umfangreicheren Arbeitseinsätze werden auf unserer Internetseite, im Clubaushang oder per EMail bekanntgegeben.



Diese Regelung, beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 25.09.2019, tritt zum 01.01.2020 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung.

 

Download der Arbeitsstundenregelung